Insolvenzgeld

Informationen rund um das Insolvenzgeld

Insolvenzgeld

Steht ein Unternehmen vor der Insolvenz, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Eine Insolvenz tritt ein, wenn ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nicht mehr vollständig nachkommen kann. In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ersatz für das fehlende Entgelt (Insolvenzgeld). Insolvenzgeld wird einmalig für die letzten drei Monate vor Eintreten der Insolvenz gezahlt.

Eine Insolvenz liegt vor, wenn

  • ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
  • der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird

Diese Entscheidung trifft das zuständige Insolvenzgericht. Wurde vom Unternehmen selbst kein Insolvenzantrag gestellt, kann die Agentur für Arbeit ein Insolvenzereignis wegen vollständiger Betriebseinstellung bei offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit feststellen.

Zentrale Informationen finden Sie unter folgendem Link: