Arbeitsmarkt
Die Zahl der Arbeitslosen in Ostfriesland ist auch im März weiter gesunken. So waren bei der Agentur für Arbeit Emden-Leer und den dazugehörigen Geschäftsstellen im vergangenen Monat 940 Personen (-6,0 %) weniger arbeitslos gemeldet, als noch im Februar. Die Arbeitslosenquote sank im Vergleich zum Vormonat um 0,4%. Im Vergleich zum Vorjahreswert (März 2021) waren es 1,2 Prozentpunkte weniger.
„Erfreulicherweise können wir in allen Personengruppen einen Rückgang der Arbeitslosenzahlen verzeichnen“ erklärt Roland Dupák, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Emden-Leer. „Auch im April ist mit einem weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit zu rechnen, die Osterferien stehen vor der Tür und auch die weitreichenden Corona-Lockerungen werden sich am Arbeitsmarkt bemerkbar machen.“
Impulse gab es auch in den witterungsabhängigen Branchen, wie dem Baugewerbe und den sogenannten grünen Berufen. „Insgesamt kommt es zu Wiedereinstellungen,“ erklärt Dupák.
Diese Entwicklung zeichnet sich deutlich im Bereich der Arbeitslosenversicherung ab. Die saisonal bedingten Wiedereinstellungen kommen regelmäßig den von der Arbeitsagentur betreuten Kunden zu Gute, die sich meist nach einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit wieder in Arbeit abmelden können.
Zum Saisonstart profitiert der Arbeitsmarkt ganz besonders von der Küstenlage und den Inseln.
Im Agenturbezirk Norden waren im März 322 und somit 10,8% weniger Personen arbeitslos gemeldet und auch im Bezirk der Geschäftsstelle Wittmund gab es einen Rückgang von 218 Personen, dies entspricht 11,6%.
Agentur für Arbeit unterstützt Menschen aus der Ukraine bei der Arbeitssuche
„Momentan können wir noch nicht absehen, wie viele der aus der Ukraine geflüchteten Personen sich auch tatsächlich bei der Agentur für Arbeit zwecks Arbeitssuche melden werden“ so Roland Dupák angesichts der steigenden Zahlen von Geflüchteten aus der Ukraine. „Wir rechnen aber damit, dass uns in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt Anfragen hinsichtlich der Arbeitssuche vor Ort erreichen werden. Aktuell stehen erstmal Themen wie Unterbringung und Kindesbetreuung im Vordergrund“, erklärt Roland Dupák.
Für die Aufnahme einer Beschäftigung ist zunächst wichtig, dass die vorläufige Bescheinigung („Fiktionsbescheinigung“) über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz vorliegt – diese Bescheinigung wird durch die zuständige Ausländerbehörde ausgestellt und umfasst die Erlaubnis in Deutschland zu arbeiten. Liegt diese Bescheinigung vor, bedarf es zur Aufnahme einer Beschäftigung keiner gesonderten Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit.
„Flyer und Formulare wurden bereits in die ukrainische Sprache übersetzt, um den Geflüchteten den Zugang zu wichtigen Informationen rund um die Arbeitssuche zu erleichtern. Zudem wurde auf der Internetseite der Agentur für Arbeit eine Landingpage in verschiedenen Sprachen eingerichtet, die wichtige Fragen zum Thema Arbeiten in Deutschland beantwortet“ erklärt Roland Dupák. „Wir beobachten das aktuelle Geschehen genau, um uns schon frühzeitig bestmöglich auf die Situation vorzubereiten“.
Grundlegende Informationen können Betroffene unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine erhalten
Hier lesen Sie den vollständigen Arbeitsmarktbericht sowie den Arbeitsmarktreport für März 2022