Die Bundesagentur für Arbeit hat seit dem 01.01.22 ihre digitalen Services erweitert, sodass sich Kundinnen und Kunden seither auch online arbeitslos melden können. Eine persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort bzw. auf dem Festland ist dann nicht mehr erforderlich, bleibt aber natürlich weiterhin zu den Öffnungszeiten möglich. Um sich online arbeitslos zu melden, wird ein Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion benötigt.
In diesem Zusammenhang weist die Agentur für Arbeit Emden-Leer darauf hin, dass es auch Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums möglich ist, diesen Service zu nutzen – auch dann, wenn kein elektronischer Personalausweis vorliegt.
Die eID-Karte wurde zum 1. Januar 2021, mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, eingeführt. Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion.
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können die eID-Karte beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Zu beachten ist, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Es ist kein Ausweisdokument.
Roland Dupák, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Emden-Leer, bittet Betriebe mit Arbeitnehmenden aus dem EU- oder EWR-Ausland ihre Mitarbeitenden auf diese Möglichkeit hinzuweisen. „Insbesondere auf den ostfriesischen Inseln ist dieses Angebot ein großer Vorteil für unsere Kundinnen und Kunden, denn so ist eine Fahrt auf das Festland für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich“, erklärt Dupák.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37€ ausgegeben. In Deutschland ist die eID-Karte im Bürgeramt am Wohnort zu beantragen.