Die Weiterbildung Ihres Personals mit unserer Förderung!
In Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels ist es nicht leicht, zeitnah die passende Fachkraft zu finden.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihre Fachkräfte aus den eigenen Reihen zu generieren?
Dann werden Sie Teil der Essener Erfolgsgeschichte!
Ein erfolgreiches Beispiel können Sie z. B. nachlesen in einem Artikel (Link auf das PDF) im Magazin der Kreishandwerkerschaft Essen –
Essener Handwerk (Ausgabe Nr. 4/2022, Jg. 51) mit freundlicher Genehmigung der Kreishandwerkerschaft Essen und des Autoren
Herrn Jörn-Jakob Surkemper.
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir nach der gesetzlichen Grundlage der §§ 81, 82 SGB III (Sozialgesetzbuch III) auch
in Ihrem Betrieb die Beschäftigtenqualifizierung vorantreiben.
Konkret bedeutet das: Wir beteiligen uns an den Kosten der Weiterbildung. Darüber hinaus beteiligen wir uns auch an den Lohnkosten,
wenn die betreffende Person nicht im Betrieb, sondern in der Weiterbildung ist.
Wir können insbesondere gut fördern:
Kleine Unternehmen (Je kleiner, desto höher der Anteil der Förderung, bis zu 100% möglich)
ODER Förderung von Hilfskräften bzw. Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung
ODER Mitarbeitende, die schon länger nicht mehr in ihrer gelernten Ausbildung arbeiten
ODER Menschen ab 45 Jahre
ODER Menschen mit einer Schwerbehinderung
ODER Weiterbildung, die einen anerkannten Berufsabschluss zum Ziel hat
Was das bedeutet, verdeutlicht Beispiel 1: Geringqualifizierter Beschäftigter erwirbt einen Berufsabschluss
Ausgangslage:
Ungelernter Mitarbeiter, z. B. Metallhelfer ohne Ausbildung
Qualifizierungsziel:
Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung, in dem Fall Maschinen- und Anlageführer
Kostenbeteiligung:
Übernahme zu 100 % der Lehrgangskosten und Beteiligung am Arbeitsentgelt über den sog. Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 100 %
Gut zu wissen:
Die Betriebsgröße ist in diesem Fall unwichtig, da ein anerkannter Berufsabschluss erworben wird!
Wir können aber auch in vielen anderen Fällen fördern:
•Eine Anpassungsweiterbildung, die durch neue Technologien erforderlich wird (z. B. Social Media Manager)
Veranschaulicht an Beispiel 2: Sonstige Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (10 - 249 Beschäftigte)
Ausgangslage:
Mitarbeiterin mit oder ohne Berufsabschluss, z. B. Bürogehilfin mit kaufmännischem Hintergrund
Qualifizierungsziel:
Anpassungsfortbildung Digitale Basiskompetenzen in den Bereichen Groß- und Außenhandel, in dem Fall Kauffrau für Groß- und Außenhandel
Kostenbeteiligung:
Regelförderung zu 50 % der Lehrgangskosten (bis zu 65 % erhöhte Förderung) und Beteiligung am Arbeitsentgelt über den
sog. Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bis zu 50 % (bis zu 65 % erhöhte Förderung)
Gut zu wissen:
Die Betriebsgröße (200 Mitarbeitende) ist in diesem Fall wichtig, da es sich nur um eine Anpassungsfortbildung handelt.
Natürlich sind die Förderprüfungen immer Einzelfälle und müssen individuell geprüft werden. In einer persönlichen Beratung können wir gemeinsam
Ihre Fördermöglichkeiten erörtern.
Dazu steht Ihnen das Essener Team gerne unter der kostenlosen Hotlinenummer 0800 – 4 55 55 20 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Ausführlichere Informationen und Wege der Online-Antragstellung finden Sie im Übrigen hier.