Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

04.09.2024 | Presseinfo Nr. 22

Die Agentur für Arbeit in Essen unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.

 

Essen. Endet ein Arbeitsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online unter www.arbeitsagentur.de, telefonisch oder persönlich erfolgen. Dabei ist der digitale Weg über die online-Meldung der kostengünstigste, und Wartezeiten werden vermieden. 

 

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchendmeldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Im eigenen Interesse sollte eine verspätete Arbeitsuchendmeldung vermieden werden, damit nicht ein Teil des Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren geht. 

 

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

 

Pressekontakt:
Agentur für Arbeit Essen
Regionalpressestelle Ruhr
Berliner Platz 10
45127 Essen
Telefon: 0201 181 4400
www.arbeitsagentur.de