Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Essen eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützten sollen. Auf Grundlage des Sozialgesetzes SGB III (Sozialgesetzbuch III. Buch) zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Essen:
- Berufsorientierung - insbesondere an Schulen und Hochschulen
- Individuelle Berufsberatung für junge Leute, Arbeitsuchende, Arbeitslose und Beschäftigte
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus - und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
Weitere Dienste
- Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung
- Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
- Ärztlicher Dienst
- Psychologischer Dienst
- Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Rechtsschutz (Widerspruchsstelle)
- Statistik
Selbstverwaltung
In dem Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Essen, gehören Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand an. Der Verwaltungsausschuss wirkt an der Planung und Festlegung der Maßnahmen mit, die der Erfüllung der Aufgaben der Agentur für Arbeit Essen dienen. Er wirkt dabei darauf hin, dass die Dienste und Leistungen der Agentur für Arbeit auf die örtlichen und bezirklichen Verhältnisse, die Belange der Arbeit- und Ratsuchenden zutreffen. Weiter sollen die Bedürfnisse der Betriebe und Verwaltungen abgestimmt gestaltet werden. Er überwacht den Erfolg eingeleiteter Maßnahmen der Agentur für Arbeit Essen.