Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gibt EU-Staatsbürgern das Recht, ihren Arbeitsplatz innerhalb der EU frei zu wählen. In den ersten drei Monaten benötigen Sie keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Sie haben in jedem anderen EU Mitgliedstaat den gleichen Zugang zu Beschäftigung wie die Staatsangehörigen des jeweiligen Mitgliedstaats. Bei einem längeren Aufenthalt müssen Sie eine EU-Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
EU Bürgern steht es somit zu,

  • in einem anderen EU Land Arbeit zu suchen,
  • dort zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist,
  • zu diesem Zweck dort zu wohnen,
  • selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen dort zu bleiben,
  • hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und aller anderen Sozialleistungen und Steuervorteile genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Aufenthaltslandes,
  • dabei dieselbe Hilfestellung von den nationalen Arbeitsämtern zu erhalten und sich in den jeweiligen Mitgliedstaaten arbeitsuchend zu melden.

Wenn Sie in Dänemark arbeiten und in einem anderen Land wohnen, gibt es mehrere Dinge, auf die Sie aufmerksam sein müssen. Hier finden Sie nützliche Informationen zur Arbeitsuche und -aufnahme, sowie zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre EURES Berater in Flensburg.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten in Dänemark (FAQ)