Selbstverwaltung
Die Agentur für Arbeit Flensburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Auf zentraler und örtlicher Ebene gestalten ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften die Arbeitsförderung und deren Weiterentwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung entscheidend mit. Die Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element der BA.
Selbstverwaltung
Zentrales Organ der Selbstverwaltung ist der Verwaltungsrat. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Aufgabenwahrnehmung und gibt wichtige Impulse zur weiteren Entwicklung der BA.
Der Verwaltungsrat schlägt der Bundesregierung den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und die übrigen Mitglieder des Vorstands der BA zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vor.
Neben den vom Verwaltungsrat geforderten Auskünften berichtet der Vorstand dem Verwaltungsrat regelmäßig zu allen wichtigen Themen und Entwicklungen. Weitere wesentliche Aufgaben des Verwaltungsrats sind:
- Festlegung der strategischen Ausrichtung und geschäftspolitischen Ziele
- Beschluss der Satzung der Bundesagentur für Arbeit
- Feststellung des Haushaltsplans
- Erlass von Anordnungen
- Genehmigung des Geschäftsberichts des Vorstands
- Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstands.
Der Verwaltungsrat ist je zu einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt. Je Gruppe werden sieben Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen.
In der Agentur für Arbeit Flensburg gibt es einen Verwaltungsausschuss. Dieser ist das Aufsichts- und Beratungsorgan der Geschäftsführung der Agentur. Vor Ort werden Arbeitsmarktprogramm und Planungen mit der Agenturleitung abgestimmt. So können arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung der Region vereinbart und wertvolle Beiträge zur Gestaltung der Arbeitsmärkte vor Ort geleistet werden.
Der Verwaltungsausschuss ist je zu einem Drittel mit Vertreterinnen und Vertretern aus den drei Gruppen der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften besetzt. Je Gruppe werden vier Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder durch den Verwaltungsrat der BA berufen.
Gabriele Wegner, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Michael Schmidt, Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
Carina Schulz, Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di)
Joachim Sopha, Bäckerei Meesenburg GmbH
Mathias Wötzel, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Dr. Wilfried Lunow, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
Björn Geertz, Handwerkskammer Flensburg
Lena Petersen, Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG
Dr. Jens Meisinger, CPI Clausen & Bosse GmbH
Kevin Anker Beyersdorf Dienstleistungen GmbH & Co. KG
Dr. Christian Jaekel (Arbeitgeberverband Flensburg ∙ Schleswig ∙ Eckernförde e.V.)
Axel Scholz, Kreis Nordfriesland
Udo Wessolowski, Stadt Schleswig
Renate Fedde, Kreis Nordfriesland
Nils Wienke, Kreis Schleswig-Flensburg
Dietmar Riedelsdorf, Kreis Schleswig-Flensburg
Holger Engelke, Stadt Flensburg