Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die gezielte Frauenförderung sind nach dem Sozialgesetzbuch III Auftrag und Aufgabe jeder Agentur für Arbeit.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) befördert und unterstützt Handlungsansätze, um allen Menschen den Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung und Arbeit zu erleichtern - frei von Rollenklischees und geschlechterspezifischen Hürden.
Es gilt individuelle Stärken, Potenziale und Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen, damit insbesondere Erziehende, Pflegende, Migrantinnen und Ausbildungssuchende ihre Möglichkeiten kennen und gut informierte Entscheidungen für ihren beruflichen Weg treffen können. Auch sind strukturelle Erschwernisse und geschlechtsspezifische Hürden zu erkennen und zu verringern und entsprechende Angebote zu gestalten. Damit kann mehr Chancengleichheit für den individuellen Nutzen und ein Ausgleich am Arbeitsmarkt für den Fachkräftebedarf erreicht werden.