Einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Auszubildende können BAB erhalten, wenn sie
- eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und
- Ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Weil es BAB frühestens ab dem Monat der Antragstellung gibt, empfiehlt die Agentur für Arbeit, den Antrag möglichst früh zu stellen. Das geht kostenfrei und unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr, schnell und bequem online auf www.arbeitsagentur.de/meine-eservices. Bereits beim Ausfüllen des Online-Antrages werden wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben und einzureichenden Unterlagen geliefert.
Wer vorab schon einmal prüfen möchte, ob die Voraussetzungen für BAB vorliegen und in welcher Höhe BAB voraussichtlich gezahlt werden würde, kann den BAB-Rechner nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.