Für viele Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen dann eine eigene Unterkunft, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Mehrbelastung zu kompensieren, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewähren.
Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen. Am bequemsten geht die Antragstellung online über www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik „eServices“. Wer noch nicht für den sogenannten eService registriert ist, muss dies einmalig machen und kann dann künftig das gesamte Online-Portfolio der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):
Jugendliche sind anspruchsberechtigt, in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung sowie in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB).
Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass aufgrund der Ausbildung eine eigene Wohnung benötigt wird, weil die Entfernung vom Elternhaus zum Ausbildungsort zu weit ist. Volljährige, Verheiratete oder Auszubildende mit Kind können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
Die Höhe der zustehenden Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach dem Einkommen des Auszubildenden, dem der Eltern oder dem Ehegatten.
Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Antragsunterlagen können auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer: 0800 4 5555 00 angefordert werden