Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

12.09.2024 | Presseinfo Nr. 43

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche,
damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher
Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend
meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile durch Sperrzeiten.


Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung
wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate
vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei
Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch
oder persönlich erfolgen.


Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von
einer Woche verhängt werden.


Im Jahr 2023 musste die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhängen. Von
allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit zirka 317.000 Sperrzeiten auf verspätete
Arbeitsuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld
verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen
verspäteter Arbeitsuchendmeldungen um 13,2 Prozent bzw. rund 37.000 Sperrzeiten zu.


Die Agentur für Arbeit Freiberg musste im Jahr 2023 1.996 Sperrzeiten verhängen. Davon
entfielen 36,4 Prozent und somit 726 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitsuchendmeldungen.
Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldungen
im Agenturbezirk Freiberg um 24,9 Prozent bzw. 181 Sperrzeiten zu.


Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden