Zum 1. April 2024 startet das Qualifizierungsgeld. Ziel des neuen Förderinstruments ist die Begleitung der Betriebe durch den Strukturwandel am Arbeitsmarkt. „Fachkräfteengpässe sind weiter die größte Herausforderung. Deshalb ist es wichtig, das Beschäftigte nicht an der Transformation in der Arbeitswelt scheitern. Mit dem Qualifizierungsgeld ermöglichen wir Unternehmen, mehr als bisher in die langfristige Jobperspektive ihrer Beschäftigten zu investieren“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, Alexander Merk.
Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Zielgruppe sind Beschäftigte, denen durch die Transformation der Arbeitswelt der Verlust ihres Arbeitsplatzes droht, eine berufliche Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im aktuellen Betrieb ermöglicht. Das Qualifizierungsgeld ergänzt die bestehenden Instrumente der Beschäftigtenqualifizierung. Es wird unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe beträgt 60 Prozent (67 Prozent mit Kind) des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Fördervoraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind unter anderem ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) und eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen. Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Weitere Informationen zu Höhe und Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes, Formulare sowie Hinweise zum Online-Antrag gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld.