Inklusion muss wachsen – Wir unterstützen Sie dabei!
Welche finanziellen Hilfen gibt es seitens der BA für die Einstellungen von Menschen mit Behinderung?
Wir vom Arbeitgeber-Service können Sie mit einem Eingliederungszuschuss (EGZ) finanziell unterstützen.
Ein EGZ kann gezahlt werden, wenn davon auszugehen ist, dass die Einarbeitung länger als betriebsüblich dauern wird. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Voraussetzung ist, dass die einzustellende Person bei uns arbeitsuchend bzw. arbeitslos gemeldet sind und die Antragsstellung vor Einstellung und vor Vertragsunterzeichnung der Person erfolgt. Die Antragsstellung kann telefonisch oder schriftlich (per Mail, per Fax oder über den eService) erfolgen.
Ebenso kann ein EGZ für die Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an eine geförderte Ausbildung (Ausbildungszuschuss) gezahlt werden.
Um Informationen über weitere Fördermöglichkeiten, wie z.B. eine Probebeschäftigung, Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung oder Unterstützung für die behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen zu bekommen, leiten wir Sie an die entsprechenden Ansprechpartner weiter.
Potenziale erkennen, Kompetenzen nutzen – Chancen geben!
Menschen mit Behinderungen sind ein stilles Potenzial, denen mit Blick auf den hohen Fachkräftebedarf mehr Aufmerksamkeit zukommen muss.
Mehr Gründe für die Einstellung von Menschen mit Behinderung finden Sie hier
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskrafte-mit-behinderungen
Inklusion geht uns alle an!
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichermaßen die Möglichkeit haben am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das ist eine Aufgabe für uns alle und kann nur funktionieren, wenn es auch im (Arbeits-)Alltag gelebt wird.
Weitere Informationen rund um das Thema Inklusion finden Sie hier
https://www.arbeitsagentur.de/m/inklusion/
Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu betrachten