Branchenunabhängig sind Weiterbildungen möglich, flexibel in der Gestaltung und der Art der Durchführung. Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden individuell im Rahmen von Präsenz-, Hybrid- oder Onlineseminaren.
Voraussetzung für eine Förderung:
- Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung
- Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
- Der Bildungsträger und die Maßnahme sind nach AZAV-zertifiziert
- (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
- Die Weiterbildungsmaßnahme dauert mehr als 120 Unterrichtsstunden
- Die Weiterbildung ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar und das Unternehmen ist nicht gesetzlich zur Qualifizierung des Mitarbeitenden verpflichtet
- Ein vorhandener Berufsabschluss des Mitarbeitenden liegt in der Regel mindestens 2 Jahre zurück
- Keine Förderung nach §82 SGBIII innerhalb der letzten 2 Jahre
- Aufstiegsfortbildungen können nicht gefördert werden (z.B. Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in)
Nutzen Sie die Stärken Ihrer Mitarbeitenden
Sie beschäftigen Mitarbeitende, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen. Wo die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmer*innen noch nicht oder nicht mehr ganz den Bedürfnissen Ihres Betriebes entspricht, können Sie mit unserer Förderung die Qualifizierungslücke schließen. Das Qualifizierungschancengesetz bietet Unterstützungsmöglichkeiten für Betriebe jeder Größe.
Beispiele: LKW-Führerschein, Altenpflegehelfer*in, kaufmännisches Englisch, Systemische Therapie/Beratung, CAD-Kurse…