Fördermöglichkeiten beim Erwerb eines Berufsabschlusses

Wir übernehmen die Kurskosten der Weiterbildung. Ihr*e Mitarbeitende*r erhält weiterhin den zuletzt bezogenen Lohn und wir unterstützen Sie mit einem Entgeltzuschuss für den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall.

Verschiedene Wege zum Berufsabschluss

  • Duale Ausbildung in der Regel mit einer 1/3 Verkürzung der regulären Ausbildungszeit
    Sie schließen neben dem Arbeitsvertrag einen Umschulungs-/ Ausbildungsvertrag mit Ihrer*m Mitarbeitenden ab.

  • Schulische Ausbildung bei einem AZAV-zertifizierten* Bildungsträger

  • Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung mit anschließender Berufsabschlussprüfung
    Die Zulassungsvoraussetzungen prüfen die Kammern vorab.

  • Anpassungslehrgänge nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (z.B. Vorbereitungslehrgänge zur Kenntnisprüfung)

  • Erreichen eines Berufsabschusses modular bei einem AZAV-zertifizierten* Bildungsträger mit anschließender Abschlussprüfung

    * Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung

  • Mitarbeitende*r hat keinen anerkannten Berufsabschluss oder der Berufsabschluss ist aufgrund einer mindestens 4 Jahren berufsfremden Beschäftigung nicht mehr verwertbar

  • Es besteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

  • Es liegt in der Regel eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit vor

  • ​​​​​​Eine positive Prognose für den Erwerb des Berufsabschlusses, Beurteilung erfolgt durch einen Eignungstest der Agentur für Arbeit
    Informationen zum Eignungstest
     
  • ​​​​​Ausreichendes Sprachniveau (in der Regel B2)