Nach dem Sozialgesetzbuch SGB Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit Freiburg eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die einen Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Auf Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Freiburg:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Bekämpfung illegaler Beschäftigung und der missbräuchlichen Inanspruchnahme von finanziellen Leistungen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Vermittlung von Arbeitskräften
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz