Herzlich willkommen in der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen
"Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Menschen vor dem Erwerbsleben und in allen Phasen des Erwerbslebens zu begleiten und zu unterstützen. Als Agentur für Arbeit beraten wir Sie ausführlich darüber, wie sich Ihr Berufsbild in den nächsten Jahren verändern wird und erarbeiten mit Ihnen neue Perspektiven.
Wirtschaftsnahe Qualifizierungsmaßnahmen und die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ergänzen das Angebot.
Unternehmen unterstützen wir individuell bei Fragen der Personalsuche sowie bei der bedarfsorientierten Fachkräfteentwicklung.
Als größter Dienstleister auf dem Arbeitsmarkt bieten wir neutrale, kompetente Beratung, individuelle Lösungen und zeitgemäße Online-Angebote.
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um eine zukunftssichere Berufswahl geht.“
Annette Höltermann Wilhelm Engbroks
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen
Informieren Sie sich hier, wer die Agentur für Arbeitet leitet und die Geschäfte führt.
Der Agenturbezirk Gelsenkirchen
Der Agenturbezirk Gelsenkirchen liegt mit seinen drei Standorten mitten in der Metropole Ruhr. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass wir uns vor Ort im Wandel zum Wissenschafts- und Dienstleistungszentrum sowie Logistikstandort befinden. In Gelsenkirchen und Bottrop prägen vor allem klein- und mittelständische Unternehmen die Wirtschaft. Gemeinsam schaffen sie damit eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften. Mehr als zwei Drittel der Einwohner in unserem Agenturbezirk sind im erwerbsfähigen Alter – ein Potenzial, das immer mehr Unternehmen vor Ort zu nutzen wissen.
Organisatorischer Aufbau
Zur Agentur für Arbeit Gelsenkirchen gehören, neben der Hauptagentur in Gelsenkirchen Mitte, die Geschäftsstellen in Gelsenkirchen Buer und Bottrop, sowie die Jugendberufsagentur in Gelsenkirchen.
Aufgaben
Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen sind im Sozialgesetzbuch - Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
- Leistungen an Träger der Arbeitsförderung
Rechtsform, Rechtsaufsicht, Selbstverwaltung
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Selbstverwaltung
Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Gelsenkirchen sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Agentur für Arbeit.