Verfügt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit oder geht die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinaus, kann der Arbeitgeber mit dem Eingliederungszuschuss einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Welche Voraussetzungen an die Zahlung des Eingliederungszuschusses geknüpft sind und wie die Antragstellung funktioniert, erfahren Unternehmen im
Online-Vortrag am Dienstag, 11. Oktober von 10 bis 11 Uhr.
Der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur lädt interessierte Arbeitgeber aus der Region Gießen, Wetterau und Vogelsberg zu dem Vortrag ein.
Eine Anmeldung ist erwünscht unter der