Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske bleibt zunächst bis 25. Mai verpflichtend bei persönlichen Vorsprachen.
Die Agenturen für Arbeit sind ebenfalls telefonisch, schriftlich sowie über die digitalen Angebote (www.arbeitsagentur.de/eservices) und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden.