Anliegen im Kundencenter der Arbeitsagentur Gießen können nur mit vorheriger Terminvereinbarung geklärt werden. Darüber informiert die Agentur für Arbeit Gießen.
Ab dem 25. Juli 2022 erfolgen Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung sowie Klärung von leistungsrechtlichen Fragen und weiteren Anliegen nach Termin. Ob der Termin persönlich oder telefonisch erfolgt, hängt vom Anliegen ab.
„Durch terminierte Vorsprachen im Kundencenter entfallen unnötige Wartezeiten. Die Kundenanliegen können umfassend und abschließend zum vereinbarten Termin geklärt werden“, erklärt Sabrina Brunner, Teamleiterin Kundencenter der Arbeitsagentur Gießen.
Termine für Vorsprachen im Kundencenter können
online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/startseite
oder am Empfang der Arbeitsagentur Gießen zu folgenden Zeiten vereinbart werden: