Verfügt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter noch nicht über die notwendigen Erfahrungen und Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeit oder geht die Einarbeitung über den üblichen Rahmen hinaus, kann der Arbeitgeber mit dem Eingliederungszuschuss einen zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Welche Voraussetzungen an die Zahlung des Eingliederungszuschusses geknüpft sind und wie die Antragstellung funktioniert, erfahren Unternehmen im
- Online-Seminar am 7. März von 10.00 bis 10.30 Uhr.