Bis zum Ausbildungsbeginn 2023 dauert es nicht mehr lange. Einige Betriebe haben den passenden Auszubildenden schon gefunden. Viele Arbeitgeber/innen sind jedoch noch auf der Suche oder überlegen, ob sie einen jungen Menschen in die Ausbildung nehmen.
Die Arbeitsagentur bietet ein großes Dienstleistungsspektrum rund um das Thema Ausbildung. „Der Fachkräftebedarf bei vielen Betrieben ist groß. Das erleben wir bei unserer täglichen Arbeit. In den eigenen Nachwuchs zu investieren, ist dabei ein wichtiger Schritt. Die Arbeitsagentur bietet neben der Vermittlung von passenden Auszubildenden auch viele verschiedene Fördermöglichkeiten, die eine Ausbildung vorbereiten oder unterstützend flankieren,“ erklärt Daniela Hach, Teamleiterin Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen.
Die Arbeitsagentur nimmt offene Ausbildungsstellenangebote unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 4 5555 20 oder per E-Mail unter entgegen. Durch die Erfassung der Ausbildungsstelle, sehen junge Menschen über die Jobbörse das Stellengesuch und Berufsberater/innen der Arbeitsagentur können Ausbildungssuchenden die vakante Lehrstelle direkt vorschlagen.
Neben der Aufnahme von Stellengesuchen und der Vermittlung von Bewerbern, unterstützt die Arbeitsagentur auch bei möglichen Problemen während der Ausbildung und bietet verschiedene Fördermöglichkeiten vor oder während der Ausbildung.
Online-Seminar zu Förderleistungen am 14. März
Zu den Förderleistungen rund um das Thema Ausbildung, bietet der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Gießen am 14. März um 10.30 Uhr ein Online-Seminar an. Anmeldung unter 0641 / 9393 494 oder
Fördermöglichkeiten im Überblick:
Damit der Betrieb und der Jugendliche sich vor Aufnahme einer Ausbildung in Ruhe kennenlernen können, fördert die Arbeitsagentur ein Langzeitpraktikum. Die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) dient der Ausbildungsvorbereitung.
Sollten während der Ausbildung Probleme auftreten, bietet die Assistierte Ausbildung (AsA Flex) vielfältige und individuelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Bei einer Beschäftigung von jungen Menschen mit Behinderung, besteht die Möglichkeit während der betrieblichen Ausbildung einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zu gewähren.
Bei der Übernahme von Auszubildenden aus einem anderen Betrieb kann die Fortführung der Ausbildung mit einem Ausbildungszuschuss des Landes unterstützt werden.
Informationen, Förderleistungen und Ansprechpartner im Arbeitgeberservice gibt es hier:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/giessen/arbeitgeberservice-ansprechpartner