Arbeitslose müssen Abwesenheit vorher beantragen

• Urlaub vorher von der Arbeitsagentur oder Jobcenter genehmigen lassen

• Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Erwerbslose

• Ortsabwesenheit einfach und schnell online beantragen

08.07.2024 | Presseinfo Nr. 64

Ferienzeit – Urlaubszeit. Nächste Woche beginnen die Sommerferien in Hessen und damit stellen Arbeitslose bei Arbeitsagenturen und Jobcentern häufig die Frage nach Urlaub. Anders als bei Beschäftigen besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Arbeitslose. Erwerbslose können allerdings unter Beachtung einiger Regeln trotzdem in den Urlaub fahren. 

Der Gesetzgeber verlangt von Arbeitssuchenden, dass alle zumutbaren Aktivitäten unternommen werden, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, auch in Ferienzeiten. Eine geplante Urlaubsreise oder eine sonstige Abwesenheit vom Wohnort müssen Arbeitslose daher grundsätzlich immer vorher genehmigen lassen. Ob eine Ortsabwesenheit genehmigt werden kann, hängt davon ab, ob der Arbeitslose während dieser Zeit eine Qualifizierung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt absolvieren soll oder eine Arbeitsaufnahme in Aussicht steht. Wenn die Eingliederungschancen nicht geschmälert werden, kann der Ortsabwesenheit zugestimmt werden. 

Bis zu 21 Kalendertage (inkl. Wochenenden und Feiertagen) im Jahr kann sich ein Erwerbsloser ortsabwesend melden. In diesem Zeitraum werden Geldleistungen und Versicherungsschutz weiter gewährt. Dauert der Urlaub über drei bis sechs Wochen, wird ebenfalls nur für die ersten drei Wochen Geld gezahlt. Wer eine mehr als sechswöchige Reise plant, hat für die gesamte Zeit der Reise keinen Anspruch auf Geldleistungen. Es muss nach Rückkehr eine neue Arbeitslosmeldung erfolgen.

Verreisen Arbeitslose ohne vorherige Genehmigung, müssen sie nicht nur die von der Arbeitsagentur oder Jobcenter für die Dauer der Ortsabwesenheit gezahlten Leistungen erstatten, sondern unter Umständen auch noch mit einem Bußgeld oder einer Strafanzeige rechnen. 

Die Arbeitsagentur sowie das Jobcenter Gießen raten daher, sich rechtzeitig vor Antritt einer geplanten Urlaubsreise über die genauen Regelungen zu informieren.

Ortsabwesenheit kann telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 – 4 555500 (Arbeitsagentur Gießen) oder 0641 - 480160 (Jobcenter Gießen) beantragt werden.

Mit der ‚BA-mobil‘ Kunden-App sowie unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder www.jobcenter-giessen.de/jobcenter-digital/ können Sie viele Ihrer Angelegenheiten jederzeit online erledigen.