Kindergeld mit 18: vereinfachtes Antragsverfahren möglich

• Erleichtertes Verfahren für Kindergeldberechtigte

• Familienkasse bietet wöchentliche digitale Veranstaltung zu Online-Funktionen

05.02.2025 | Presseinfo Nr. 19

Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.

 

6-Wochen-Frist beachten

Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich.

Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien mit einem neuen Bescheid über die Festsetzung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus.

 

Wöchentliche digitale Veranstaltung zu Online-Funktionen 

Die Familienkasse Hessen informiert jeden Mittwoch um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 10 Uhr zur Einrichtung und Nutzung des Onlineprofils der Familienkasse. Über das Onlineprofil können Kindergeldberechtigte auf einem geschützten Weg Änderungen und Anträge an die Familienkasse senden sowie Anträge und Bescheide einsehen. Auch die Voraussetzungen zum Bezug des Kinderzuschlags werden kurz erläutert. 

Die Veranstaltung findet über MS Teams statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Teilnahmelink: https://msteams.link/X4LQ