Aufgaben
Nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist die Agentur für Arbeit Göppingen als eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit mit Aufgaben betraut, die den Ausgleich am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen und zu einer Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur beitragen. Auf der Grundlage des SGB III zählen zu den Kernaufgaben der Agentur für Arbeit Göppingen:
- Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
- Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen
- Arbeitgeberberatung
- Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation
- Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
- Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
- Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über die Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
Mitarbeiter
Unter der Leitung von Karin Käppel, Vorsitzende der Geschäftsführung, und Regina Paulitz, Geschäftsführerin des Operativen Bereiches, sowie Klaus Ochs, Geschäftsführer Interner Service, erledigen 281 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgaben der Agentur für Arbeit Göppingen. Derzeit werden 31 Nachwuchskräfte ausgebildet; im September 2024 haben zehn junge Menschen ihre Ausbildung oder ein Studium bei der Agentur für Arbeit begonnen.
Organisatorischer Aufbau
Die Agentur für Arbeit Göppingen besteht aus der Agentur für Arbeit Göppingen und der Agentur für Arbeit Geislingen im Landkreis Göppingen und den Agenturen für Arbeit Esslingen, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen und Nürtingen im Landkreis Esslingen.
Rechtsform und Rechtsaufsicht
Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.
Selbstverwaltung
Der Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Göppingen setzt sich aus drei Gruppen mit je vier Vertretern zusammen: die Gruppe der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand. Sie haben gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung und überwachen und beraten die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.