Die betriebliche Umschulung wird wie eine Ausbildung in einem ausbildungsberechtigten Betrieb durchgeführt und endet mit einer Abschlussprüfung vor der jeweils zuständigen Kammer.
Ihre Beschäftigten besuchen während der Umschulung die Berufsschule. Anstelle eines Ausbildungsvertrags wird ein Umschulungsvertrag abgeschlossen und der zuständigen Kammer vorgelegt.
Aufstiegsfortbildungen wie beispielsweise Meister oder Techniker können nicht gefördert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Eine zukünftige Fachkraft wird im Betrieb qualifiziert, indem Sie gering qualifizierte Beschäftigte aus Ihren Reihen nach Bedarf ausbilden
- Sie profitieren von der umfangreichen Förderung durch die Agentur für Arbeit
- Erwachsene Umschüler bringen Motivation und Lebenserfahrung mit und kennen und schätzen Ihr Unternehmen
- Sie stärken dadurch die Mitarbeiterbindung