Nur mit FFP2 Maske in die Arbeitsagentur

Kundinnen und Kunden benötigen ab sofort für den Besuch der Agentur für Arbeit Göttingen eine FFP2 Maske. Das gilt auch für die Geschäftsstellen. Unabhängig von der FFP2 Maskenpflicht bleibt die 2G-Regelung für terminierte Gespräche bestehen.

31.01.2022 | Presseinfo Nr. 6

Landkreis Göttingen / Landkreis Northeim. Für Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Göttingen gilt beim Betreten der Gebäude seit Wochenbeginn die FFP2-Maskenpflicht. Das gilt für die Hauptagentur in Göttingen wie auch für die Geschäftsstellen in Duderstadt, Hann. Münden, Osterode, Northeim, Einbeck und Uslar.

Unberührt von der FFP2-Maskenpflicht bleibt die 2G-Regelung für terminierte Beratungsgespräche in Kraft. Die Klärung kurzer Anliegen vor Ort ist ebenso wie die persönliche Arbeitslosmeldung weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.

Die Agentur für Arbeit wirbt jedoch dafür, aus Gründen des Infektionsschutzes möglichst auf alterative Kommunikationswege auszuweichen. So lassen sich beispielsweise viele Fragen telefonisch klären oder Anträge auch online stellen. Seit Anfang Januar ist auch die Arbeitslosmeldung online möglich.

Die online-Anträge finden sich unter www.arbeitsagentur.de/eservices. Eine E-Mail erreicht die Arbeitsagentur unter goettingen@arbeitsagentur.de. Telefonisch ist die Agentur für Arbeit Göttingen während der Öffnungszeiten unter 0551 / 520-800 zu erreichen. Und das Service-Center der Bundesagentur kümmert sich Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, unter der kostenlosen Servicenummer 0800 4 5555 00 um die Anliegen der Kundinnen und Kunden.