Ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis, dessen Vergütung aufgrund geringer Arbeitszeit unter der 538- Euro-Grenze bleibt. Er unterliegt nicht in vollem Umfang der Sozialversicherungspflicht. So entstehen daraus beispielsweise keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Für viele Menschen bietet ein Minijob die Möglichkeit, neben Studium oder Familienarbeit Geld zu verdienen. Doch eine ausschließliche und langfristige Erwerbstätigkeit in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis – so die offizielle Bezeichnung der Minijobs - birgt auch Risiken.
Die Mehrheit der Minijobbenden im Agenturbezirk Göttingen ist weiblich, der Frauenanteil beträgt gut 56% (Stand März 2024). In der Altersgruppe der 25- bis 55jährigen stellen Frauen gut 57% der Minijobbenden, in der Gruppe der 55 bis 65jährigen sind es sogar knapp 65%. Nicht selten verbleiben Frauen in dem eigentlich nur als Wiedereinstieg ins Berufsleben gedachten Minijob. Der Schritt in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzögert sich oder unterbleibt ganz, obwohl sich familiäre Verpflichtungen verändert haben.
Diese Entwicklung hat Einfluss auf spätere Rentenbezüge. Aber auch Fachkräfte gehen der Wirtschaft verloren, da viele Minijobbende häufig berufsfremd unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten. Wädow informiert unter anderem darüber, wie der Einstieg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingen kann. So zeigt sie beispielsweise Unterstützungs- und Qualifizierungsangebote der Agentur für Arbeit auf und stellt auch Netzwerkpartnerinnen und -partner vor.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine Anmeldung gebeten: telefonisch unter 0551/520-670 oder online unter www.eveeno.com/minijobs-infoveranstaltung.
Hintergrund:
Minijobs gibt es in allen Branchen. Besonders groß ist die Zahl im Handel (16% aller Minijobs), im Gastgewerbe (gut 14%) und im Bereich sonstige Dienstleistungen und Private Haushalte (knapp 12%). Nach neuesten Zahlen übten im März 2024 im Göttinger Arbeitsagenturbezirk rund 39.500 Menschen einen Minijob aus. Davon waren rund 24.500 ausschließlich im Minijob beschäftigt; knapp 15.000 übten die Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Minijobbende sind in der Regel nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert, was bedeutet, dass sie bei Arbeitslosigkeit oder im Falle von Kurzarbeit keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben.