Weiterbildung und Umschulung
Weiterbildungen gibt es in allen Berufen und Richtungen, die man in aller Regel über eine Suche im Internet finden kann.
Für die Suche nach passenden beruflichen Weiterbildungen empfehlen wir die Weiterbildungssuche der Agentur für Arbeit.
Wenn Sie an einer Förderung interessiert sind, achten Sie auf den Zusatz „Nur Angebote mit Bildungsgutschein“ und „Förderung mit Bildungsgutschein“.
Viele regionale Weiterbildungsträger in Südniedersachsen sind in der Bildungsgenossenschaft (BIGS) organisiert, nähere Informationen finden Sie hier.
Eine Umschulung ist eine Weiterbildung, die zu einem (neuen) Berufsabschluss führt.
Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Vor der Förderung einer Weiterbildung oder Umschulung wird die Notwendigkeit und Eignung dafür geprüft.
Sprechen Sie den Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb auf eine Ausbildung oder Umschulung und die evtl. Fördermöglichkeiten von Agentur für Arbeit oder Jobcenter an.
Hier kann Ihnen die Berufsberatung im Erwerbsleben helfen. Sie können sich Zeit für eine Orientierungsberatung vor Ort, telefonisch oder per Videoberatung nehmen und auch Eignungs- und Interessentests mit Ihnen machen.
In einigen Branchen kann man auch ohne Ausbildungsabschluss eingestellt und in einer Arbeit angelernt werden – man arbeitet als „Helfer/in“ und nicht als Fachkraft. Oftmals liegt die Bezahlung beim gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn und die Aufstiegschancen sind sehr begrenzt. Kurzfristig liegt eine Ausbildung oder Umschulung vielleicht etwas unter einer Bezahlung als „Helfer/in“, mit einem Abschluss als Fachkraft steht man aber beim Gehalt fast immer deutlich besser da als ohne Abschluss. Mittelfristig gilt daher fast immer – ein Abschluss lohnt sich!
Umschulungen sind nach Absprache mit Arbeitgeber oder Träger grundsätzlich auch in Teilzeit möglich.
Wenn Sie in einer Branche bereits mehrere Jahre ohne Berufsabschluss gearbeitet haben oder einen ausländischen Abschluss mitbringen, der in Deutschland nicht anerkannt wurde, gibt es Maßnahmen, zu deren Abschluss Sie für eine Anerkennungsprüfung oder Externenprüfung z.B. bei einer Kammer angemeldet und darauf vorbereitet werden. Lassen Sie sich dazu beraten oder suchen Sie im Internet oder in der Weiterbildungssuche unter dem Suchwort „Externenprüfung“. Auch hierfür kann es Förderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters geben.
In einigen Berufen, z.B. bei Berufskraftfahrern, reicht zum Berufseinstieg manchmal schon ein Teil einer Berufsausbildung aus. Bei „berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen (TQ)“ können mehrere Teile einzeln absolviert und evtl. auf eine spätere volle Ausbildung oder Umschulung angerechnet werden.
Jeder Ausbildungsbetrieb kann grundsätzlich auch Umschüler/innen betrieblich ausbilden.
Eine Übersicht der aktuell offenen Ausbildungsstellen/-Berufe der Region finden Sie hier.
Konkrete Ausbildungsstellen kann man hier finden.
Bildungsträger für überbetriebliche Umschulungen sind in der Weiterbildungssuche zu finden, verwenden Sie das Suchwort „Umschulung“.
Eine Förderung hängt immer vom Einzelfall ab.
Eine Weiterbildung oder Umschulung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen gesetzlicher Grenzen gefördert werden durch Gewährung von:
- Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W) oder Bürgergeld für die Dauer der Weiterbildung oder Umschulung (Anrechnungsregelungen und andere Voraussetzungen sind zu beachten)
- Lehrgangskosten
- Fahrkosten
- Kinderbetreuungskosten
- Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen bei Umschulungen / Externenprüfungen
- Arbeitsentgeltzuschüssen für Beschäftigte
Bei Beschäftigten ist hierbei grundsätzlich eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers erforderlich.
Nähere Informationen zur Weiterbildungsförderung finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung.
Wenden Sie sich an Ihre bekannte Ansprechperson im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, unsere Hotline für Arbeitgeber (Tel. 0800 4 5555 20) oder per Kontaktformular.
Bei einer Umschulung von Geringqualifizierten in Beschäftigung ist neben Weiterbildungskosten auch ein erheblicher Arbeitsentgeltzuschuss möglich.
Näheres zu den Fördermöglichkeiten bei der Qualifizierung von Beschäftigten finden Sie hier.