Landkreis Vorpommern-Greifswald. Landrat Michael Sack und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Greifswald, Andreas Wegner, haben heute in einem gemeinsamen Pressegespräch den Vertrag zur Fusion der Jobcenter im Landkreis Vorpommern-Greifswald geschlossen und über aktuelle Änderungen beim Bürgergeld zum 1. Juli 2023 Informiert.
Landkreis und Arbeitsagentur vereinbaren Eckpfeiler der Jobcenter-Fusion
Ab dem 1. Januar 2024 wird es nur noch ein Jobcenter im Landkreis geben. Aus den Jobcentern Vorpommern Greifswald Nord und Süd wird dann das Jobcenter Vorpommern-Greifswald. Die Eckpfeiler der Fusion wurden von den Trägern, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Arbeitsagentur Greifswald, in einem gründungsbegleitenden Vertrag festgehalten. Dieser wurde heute (am 29. Juni 2023) von Michael Sack und Andreas Wegner unterzeichnet.
„Die Zahl der erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen hat sich in den vergangenen zehn Jahren fast halbiert“, erklärt der Agenturleiter. Während die Jobcenter im Landkreis im Jahr 2013 durchschnittlich 25.247 erwerbsfähige Menschen betreuten, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben, waren es im Jahr 2022 noch 13.141 Personen. „Wir reagieren mit der Fusion auf die deutlich veränderte Arbeitsmarktlage. Wir können dadurch administrative Bereiche verschlanken und kleiner werdende Einheiten intern stärken.“
Landrat Michael Sack verweist darauf, dass der Kreistag Ende Februar 2023 mit einer entsprechenden Grundsatzentscheidung den Weg für die Zusammenführung beider Jobcenter geebnet habe. „Eine Leitlinie ist dabei, dass es fusionsbedingt nicht zu einem Personalabbau kommt.“ Sack ergänzt: „Ziel ist, dass mittel- und langfristig dauerhafte Synergie- und Einspareffekte durch die Straffung der Organisation eintreten. Wir wollen das Jobcenter zukunftsfähig aufstellen und optimale Rahmenbedingungen für die Leistungsberechtigten vor Ort schaffen. Eine Präsenz des Jobcenters in der Fläche, insbesondere im ländlichen Raum, soll weiter gewährleistet bleiben. Mit der Fusion stellen wir nun den gesetzlichen Regelzustand her, wonach es im Gebiet eines Landkreises nur ein Jobcenter gibt.“
Zweite Stufe der Bürgergeld-Reform schafft verbesserte Qualifizierungsmöglichkeiten
Nachdem zu Jahresbeginn das Bürgergeld-Gesetz in Kraft trat, werden nun zum 1. Juli 2023 weitere Instrumente zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung sowie der Kooperationsplan eingeführt.
Andreas Wegner erklärt dazu: „Durch den zweiten Schritt der Bürgergeld-Reform verbessern sich die Arbeitsmarktchancen für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter. Beispielsweise werden die Fördermöglichkeiten im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung weiter ausgebaut und ein Weiterbildungsgeld für abschlussorientierte Weiterbildungen sowie die ganzheitliche Betreuung, also ein Coaching, eingeführt.“ Dass die berufliche Weiterbildung an Bedeutung gewinnen wird, wird auch durch den Wegfall des sogenannten ‚Vermittlungsvorrangs‘ deutlich. „Den Kundinnen und Kunden steht es zukünftig grundsätzlich frei, sich als Alternative zu einer kurzfristigen Beschäftigungsaufnahme für eine langfristige Qualifizierung zu entscheiden.“
Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Einkommen ändern sich, beispielsweise wird Einkommen aus beruflicher Ausbildung erst ab der Minijob-Grenze (520 Euro) berücksichtigt.
Kooperationsplan wird schrittweise bis Jahresende 2023 eingeführt
Der Kooperationsplan löst ab dem 1. Juli schrittweise die bisherige Eingliederungsvereinbarung ab. In dem Kooperationsplan vereinbaren Bürgergeld-Beziehende zukünftig gemeinsam mit dem Jobcenter die nächsten Schritte zur Verbesserung ihrer beruflichen Situation. „Das fördert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kundinnen und Kunden und dem Jobcenter“, so Andreas Wegner.