Saison-Kurzarbeitergeld: Finanzielle Unterstützung für Unternehmen in witterungsabhängigen Branchen

28.11.2024 | Presseinfo Nr. 48

Wenn witterungsbedingte Arbeitsausfälle auftreten, können Betriebe aus dem Bauhauptgewerbe, dem Garten- und Landschaftsbau sowie dem Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk von Dezember bis März auf Antrag Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-Kug) von der Arbeitsagentur erhalten. Mit diesem finanziellen Hilfsmittel können Arbeitgeber Entgeltausfälle ausgleichen, während ihre Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben und Saison-Kurzarbeitergeld in Höhe des regulären Arbeitslosengeldes erhalten. Sobald die Witterungsbedingungen sich verbessern, können die betroffenen Mitarbeiter ohne zusätzliche Hürden wieder ihre Beschäftigung aufnehmen. Eine wichtige Besonderheit des Saison-Kurzarbeitergeldes: Es erfordert keine vorherige Anzeige, im Gegensatz zum regulären Kurzarbeitergeld.

 

Das Saison-Kurzarbeitergeld ist ein flexibles Instrument: Beschäftigte ohne Kinder erhalten 60 Prozent, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Zudem haben Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge während der Zahlung des Saison-Kug. Arbeitnehmer profitieren zusätzlich von Winterzuschüssen wie dem Zuschuss-Wintergeld oder dem Mehraufwands-Wintergeld.

Klaus-Peter Köpcke, Leiter der Arbeitsagentur Greifswald, betont die Vorteile des Saison-Kug: „Das Saison-Kurzarbeitergeld bietet eine wichtige finanzielle Entlastung für Unternehmen und sichert die Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft in Zeiten witterungsbedingter Arbeitsausfälle. Arbeitnehmer bleiben fest angestellt und Arbeitgeber haben die Flexibilität, schnell auf Witterungsschwankungen zu reagieren. Zudem kann der Antrag ohne vorherige Anzeige bequem online gestellt werden.“

 

Arbeitgeber zahlen das Saison-Kurzarbeitergeld zunächst in Vorleistung aus und stellen anschließend den Antrag auf Erstattung bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag kann online über das digitalisierte und datenschutzkonforme KEA-System https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea eingereicht werden.

 

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Unternehmen über die Arbeitgeber-Service-Teams unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4 5555 20 oder direkt bei ihrer persönlichen Ansprechperson.