Aktuell sind in Hamburg 3.682 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Mehr als 40 Prozent von ihnen haben eine betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung absolviert und sind eine gute Wahl für Unternehmen, die qualifiziertes Personal suchen. Gelebte Inklusion in der Arbeitswelt ist nach wie vor ein brandaktuelles Thema. Denn zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft im Alltag noch eine große Lücke, auch wenn in der Diskussion im öffentlichen Raum die Zielstellung und Wahrnehmung von gelebter Inklusion vermehrt in den Fokus gerückt wird. Die angestrebte Barrierefreiheit liegt im Umgang der Gesellschaft mit dem Thema selber; nämlich bei der Flexibilität, die Inklusion der Menschen mit Behinderung zu vereinfachen. Und es gibt immer noch viele unbesetzte Pflichtarbeitsplätze in Unternehmen und Betrieben. Die Beratung von Menschen mit Behinderung sowie von Arbeitgebern stellt ein wesentliches Element der Inklusionsförderung dar. Dazu gibt es in allen Agenturen für Arbeit Expertinnen und Experten, die eine zielgerichtete Unterstützung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt leisten.
Sönke Fock, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg, erläutert: „Inklusion ist mehr als bloße Integration. Inklusion meint, Menschen nach ihren Talenten, ihrem Wissen oder ihrem Können einzustellen. Und nicht gemessen an den Einschränkungen. Ein inklusiver Arbeitsmarkt fördert Vielfalt, trägt zur sozialen Gerechtigkeit bei und ermöglicht Unternehmen sowie Betrieben, das volle Potenzial ihrer Mitarbeitenden auszuschöpfen. Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber und Menschen mit Handycap, damit beide am Arbeitsmarkt zusammenfinden. Wichtige Themen sind etwa die Einrichtung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, aber auch Weiterbildung und Qualifizierung“
Jens-Patrick Cillwik, geschäftsführender Gesellschafter HRC Gruppe fährt fort: „Als Sicherheitsund Gebäudedienstleister spüren wir den Mangel an Arbeits- und Fachkräften gerade sehr deutlich. Das Potential an erwerbslosen Menschen mit Behinderungen findet, wie uns in Bewerbungsgesprächen immer wieder mitgeteilt wird, derzeit noch nicht ausreichend Berücksichtigung. Viele Betroffene werden oft allein aufgrund ihres Status nicht zu
Bewerbungsgesprächen eingeladen. Häufigste Ursache ist hier, nach unserer Einschätzung, Vorurteile in Bezug auf die Leistungsfähigkeit dieser Personengruppe - eine Befürchtung, die aus dem starken Wettbewerbsdruck in unserer Branche und den hohen Anforderungen unserer Kunden resultiert und daher vordergründig auch nicht unberechtigt ist. Bei näherer Betrachtung zeigt sich indes, dass die Arten der Einschränkungen oft genauso individuell sind, wie Tätigkeiten und Anforderungen in den jeweiligen Kundenobjekten selbst. So haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine Inklusion in vielen Fällen durchaus möglich ist. Grundvoraussetzung ist dabei eine offene und transparente Kommunikation von Art und Schwere der Behinderung, sowohl in der Bewerbungsphase als auch im laufenden Beschäftigungsverhältnis. Hier sind Hinschauen, Zuhören und Offensein gefragt. Gelingt die Inklusion, ist die Zusammenarbeit nach unserer Erfahrung häufig von besonderer Dankbarkeit, Wertschätzung und Motivation geprägt - und kann so zu einer echten Erfolgsgeschichte werden.“
Abschließend betont Sönke Fock: „Indem wir Barrieren abbauen und Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben schaffen, profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt. Inklusion ist somit ein Schlüssel zu einer nachhaltigen und erfolgreichen Arbeitswelt und die beste Form der Anerkennung der Leistung dieser Personengruppe.“
Weitere Informationen zum Serviceangebot der Agentur für Arbeit Hamburg
für Menschen mit Behinderungen sind unter diesem Link zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hamburg/arbeiten-in-hamburg/menschen-mitbehinderungen Auch die Bundesagentur für Arbeit setzt sich stark für Inklusionsförderung ein und entwickelte einen Aktionsplan Inklusion. Es geht um Netzwerken, Bewusstseinsförderung und Qualifizierung.
Info zur Ausgleichsabgabe:
Aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden die Betriebe unterstützt, die Beschäftigung nachweisen können und hier ggf. mehr Ausgaben haben. Gleichsam werden die zur Kasse gebeten, die ihrer Verpflichtung nicht erfüllen, also keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Das bedeutet: Die Ausgleichsabgabe wird vollständig zur technischen Beratung und Gestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes sowie für finanziellen Hilfen an Arbeitgeber eingesetzt, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt die o.g. Ausgleichsabgabe an. In diesem Jahr wurde die gestaffelte Ausgleichsabgabe um eine vierte Stufe erhöht.
Die Ausgleichsabgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt:
Arbeitsplätze nach § 156 SGB IX | Pflichtarbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung | jahresdurchschnittliche Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung | Monatliche Ausgleichsabgabe bis 31.12.2023 in € | Monatliche Ausgleichsabgabe ab 01.01.2024 in € pro unbesetztem Pflichtplatz |
20 bis < 40 | 1 | > 0 bis < 1 | 140 | 140 |
0 | 140 | 210 | ||
40 bis < 60 | 2 | 1 bis < 2 | 140 | 140 |
> 0 bis < 1 | 245 | 245 | ||
0 | 245 | 410 | ||
ab 60 | 5 % | 3 bis > 5 % | 140 | 140 |
2 bis > 3 % | 245 | 245 | ||
> 0 bis < 2 % | 360 | 360 | ||
0 | 360 | 720 |