Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.
Aufgrund der bundesweit stark steigenden Infektionszahlen möchten die Arbeitsagenturen Kundinnen, Kunden und Mitarbeiter/innen bestmöglich schützen. Daher müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.
Markus Milke, Geschäftsführer der Arbeitsagentur, bittet um Verständnis für diese Maßnahme: „Die Gesundheitsprävention hat für uns oberste Priorität. Wir müssen sicherstellen, dass Leistungen wie Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen unsere Dienststellen als Teil der kritischen Infrastruktur auch unter den derzeitigen Pandemiebedingungen leistungsfähig bleiben.“