Süße Verführung aus Biebergemünd

traumhafte Hochzeitstorten, Petit Fours und Pralinen der Spitzenklasse kreiert die CE-Patisserie im Alten Forstamt die Unternehmensgründung kam mit Hilfe eines Gründungszuschusses der Agentur für Arbeit Hanau zustande

29.06.2022 | Presseinfo Nr. 86

Wer der CE-Patisserie auf Instagram folgt, wird immer wieder ins Staunen versetzt über die kunstvoll gestalteten Torten, die hier zu sehen sind. Jede von ihnen ist ein Unikat und wurde individuell nach den Wünschen der Besteller/innen angefertigt, nicht nur was das Design, sondern auch was die Inhaltsstoffe betrifft. Dass hochwertige Zutaten aus der Region verwendet werden, versteht sich fast von selbst. Aber auch Gluten- oder Lactosefreiheit ist kein Problem.

 

Carina Most und Elisabeth Klöckner herrschen mit der CE-Patisserie in Biebergemünd-Kassel über ein kleines Torten-Imperium. Sie backen und kreieren maßgefertigte Hochzeitstorten, kleine süße Törtchen, herzhafte und süße Petit Fours, Pralinen, Fingerfood und Konfitüren. Catering und Lieferservice sowie Backkurse und Pralinenseminare runden ihr Angebot ab.

 

Elisabeth Klöckner gründete die CE-Patisserie im Oktober 2020. Gefördert wurde der Schritt in Richtung Selbständigkeit mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Hanau.

 

 

Die 28-jährige hatte im Dottenfelder Hof in Bad Vilbel eine Ausbildung zur Konditorin absolviert. Danach hat sie in mehreren First Class-Hotels in Deutschland und in Bäckereien in London und Kanada Praxis erworben und sich zum Patissier weitergebildet. Auch das Handwerk als Chocolatier beherrscht sie. Weil aber ihre ausländischen Weiterbildungen von der Handwerkskammer nicht anerkannt wurden, setzte sie noch einen Meister-Abschluss als Konditorin obendrauf. Als sie 2020 arbeitslos wurde, beschloss sie, sich selbständig zu machen.

 

Elisabeth Klöckner besprach ihr Vorhaben ausführlich mit ihrer Arbeitsvermittlerin. Dabei wurde auch der sogenannte Vermittlungsvorrang geprüft. Der besagt, dass Gründungszuschuss nicht gewährt werden kann, wenn jemand in seinem oder ihrem Beruf zeitnah wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Zudem muss ein Restanspruch an Arbeitslosengeld von mindestens 150 Kalendertagen zu Beginn der Selbständigkeit vorhanden sein.

 

 

Elisabeth Klöckner wurde mit Unterstützung der Agentur für Arbeit ermöglicht, an einem Existenzgründercoaching teilzunehmen.

 

Um sicherzustellen, dass eine Geschäftsidee tragfähig ist, muss diese von einer fachkundigen Stelle, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer, geprüft werden. Dabei werden u. a. das Konzept und der Wettbewerb vor Ort betrachtet. Darüber hinaus muss die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit vorhanden sein.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei Gründungszuschuss um eine sogenannte Ermessensleistung, das heißt, dass darauf kein Rechtsanspruch besteht.

 

Wird Gründungszuschuss bewilligt, erhält der/die Existenzgründer/in ab dem ersten Tag der Selbständigkeit eine monatliche Zahlung in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro zur Sozialversicherung. Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate in Höhe von ausschließlich 300 Euro monatlich gewährt werden. Dafür ist eine separate Beantragung vor Ablauf der ersten 6 Monate bei der Agentur für Arbeit notwendig.

 

Elisabeth Klöckner hat all diese Hürden genommen und war erfolgreich. „Es ist ein hartes Stück Arbeit gewesen“, lacht sie. „Dadurch, dass ich mich mitten in der Coronazeit selbständig gemacht habe, während der kaum große Feiern stattfanden, war der Anfang doppelt schwer.“ Mittlerweile ist noch eine zweite Inhaberin, Carina Most, dazugekommen.

 

Zusammen haben sie sich bereits einen Namen gemacht. Die CE-Patisserie wurde im Restaurant „Heckers“ in Gründau ins Programm genommen, präsentiert sich bei Hochzeitsmessen und bietet ihre Produkte am Standort im „Alten Forstamt“ an. Neue Kundinnen und Kunden finden die beiden jungen Frauen zudem durch Mund-zu-Mund-Werbung und ihren Instagramkanal.

 

Yvonne Reichelt, Arbeitsvermittlerin der Agentur für Arbeit und Ansprechpartnerin im Forum Existenzgründung Main-Kinzig, rät: „Wer beabsichtigt, sich aus einer Anstellung, Nebentätigkeit oder der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen, sollte sich rechtzeitig mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um die individuellen Chancen eines Gründungszuschusses und weitere Möglichkeiten zu besprechen.“