Anerkennung von Abschlüssen und Zeugnisse

Ihren Schul- oder Studienabschluss oder eine Berufsausbildung können Sie in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen.

Finden Sie heraus, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist

Unterschiedliche Stellen bewerten und erkennen ausländische Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse an. Für schulische Abschlüsse (Haupt- und Realschulabschlüsse, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) wenden Sei sich zum Beispiel an die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder die Hochschulen.

Finden Sie heraus, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses  die richtige ist. Der "Anerkennungs-Finder" des Portals "Anerkennung in Deutschland" hilft Ihnen dabei. Dort und im Flyer "Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse" finden Sie auch weitere Informationen zum Thema.

Tipp:Anerkennungsstelle finden

Beratung

Falls Sie eine vertiefte Beratung benötigen, können Sie sich an die Beratungsstellen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wenden. Wählen Sie in der Online-Suche den Filter "Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung" aus, um die passende Stelle zu finden. Auch Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihre Jobcenter helfen Ihnen gerne weiter.

Die Fachstellen des Förderprogramms IQ sind Ihre Ansprechpartner/-innen für eine vertiefte Beratung. Mehr Informationen finden Se unter dem nachfolgenden Link unter dem Reiter "Fachstelle Anerkennung und Qualifizierung".

Tipp: 


Prüfen Sie, ob Sie eine Anerkennung benötigen

In Deutschland gibt es sogenannte reglementierte Berufe. Für diese Berufe müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, müssen Sei Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Dabei wird Ihr ausländischer Abschluss mit dem deutschen Abschluss verglichen. 

Tipp:Reglementierung prüfen

Nicht reglementierte Berufe

Die meisten Berufe in Deutschland sind nicht reglementiert.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit in einem nicht reglementierten Beruf ausüben, ist ein anerkannter Berufsabschluss hilfreich, aber nicht notwendig.


Bereiten Sie Ihre Dokumente vor

Stellen Sie alle Zeugnisse und Nachweise zusammen, die Ihre Qualifikation belegen.

Wenn Sie Ihre Dokumente nicht beschaffen können oder Ihre Dokumente für die Anerkennung nicht ausreichen: Wenden Sie sich an die Beratungsstellen des Förderprogramms IQ oder direkt an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner. Wenn Sie keine Bildungs- und Berufsabschlüsse haben oder diese nicht nachweisen können, schätzen Sie mithilfe von check.work Ihre Berufserfahrungen oder Fähigkeiten ein. Diesen Test können Sie bundesweit machen, beispielsweise in Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Schulen oder Bildungsträgern.

Falls Sie am Test interessiert sind, hilft Ihnen Ihre Beratungsfachkraft gerne weiter. Online finden Sie weitere Informationen zu check.work sowie einen Übungstest mit Beispielaufgaben.

Dokumente

Welche Dokumente Sie für den Antrag brauchen, erfahren Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland": 

Tipp:Dokumente für die Antragstellung


Lassen Sie Ihre Zeugnisse übersetzen und gegebenenfalls bestätigen.

Sie müssen Ihre Dokumente übersetzen lassen. In manchen Fällen benötigen Sie eine Bestätigung, dass die Nachweise korrekt und vollständig übersetzt wurden. Lassen Sie sich von Ihrer Agentur für Arbeit oder von Ihrem Jobcenter beraten, ob Sie eine Bestätigung brauchen.

Beauftragen Sie in diesem Fall eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, die oder der eine gerichtliche Erlaubnis dafür besitzt. Kontaktdaten finden Sie zum Beispiel auf in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Sie möchten bestätigen Übersetzungen kopieren und die Kopien beglaubigen lassen. Wenden Sie sich dafür an eine der folgenden Stellen:

  • Landratsämter
  • Stadt- und Gemeindeverwaltungen (Rathaus)
  • Gerichte oder Notarinnen beziehungsweise Notare
  • Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit

Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir Ihre Kosten für eine Übersetzung oder Beglaubigung. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter, ob diese die Kosten übernehmen. Da nachträglich keine Kosten übernommen werden können, kontaktieren Sie uns, bevor Sie eine Übersetzung oder Beglaubigung in Auftrag geben.

Tipp:Kontakt aufnehmen


Reichen Sie Ihre Dokumente zur Anerkennung ein.

Reichen Sie Ihre vollständigen Dokumente bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft anschließend, inwieweit der ausländische Berufsabschluss einem deutschen entspricht.

Dauer der Anerkennung

Die Prüfung des Antrags kann bis zu 4 Monaten dauern. Die Entscheidungsfrist beginnt erst, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.


Passen Sie, wenn notwendig, Ihre Qualifikation an.

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Dieses Schreiben informiert Sie darüber, inwieweit Ihr Abschluss einem deutschen Abschluss entspricht. Ist Ihr Abschluss nur in Teilen einem deutschen gleichwertig, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Qualifizierung machen. Mit einer solchen Anpassungsqualifizierung bringen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeit auf den deutschen Standard.


Qualifizierung durch Praktikum

Auch durch ein Betriebspraktikum können Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse anpassen. Sprechen Sie mit Ihrer Beratungsfachkraft darüber, was die Voraussetzungen dafür sind.

Tipp:Wie kann eine Anpassungsqualifizierung aussehen?


Entdecken Sie Ihre Möglichkeiten

Auch nach der Anerkennung Ihres Abschlusses gilt: Wir unterstützen Sie - egal, ob durch konkrete Jobangebote, Weiterbildungsmöglichkeiten oder Anregungen für Ihre berufliche Planung. Nutzen Sie unser Angebot und machen Sie den nächsten Schritt in Ihre Zukunft!

Tipp:Jetzt informieren