Grundsatz:
Arbeitgebern können die Kosten einer befristeten Probebeschäftigung gem. § 46(1) SGB III erstattet werden.
Förderungsfähiger Personenkreis:
Schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte Menschen und Rehabilitanden
Höhe und Dauer:
- Übernahme aller üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen.
- maximal 3 Monate
Ziel:
- Eignungsfeststellung für den Arbeitsplatz
- dauerhafte berufliche Eingliederung
Was passiert bei vorzeitigem Ende der Probebeschäftigung?
Bei vorzeitiger Auflösung der Probebeschäftigung entstehen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Nachteile (keine Rückzahlungsverpflichtungen).