Probebeschäftigung

Warum Probebeschäftigung?
Um zu probieren, ob der/die Arbeitnehmer/in den Anforderungen an den Arbeitsplatz gerecht wird und um festzustellen, ob er/sie ins Team passt.

Grundsatz:

Arbeitgebern können die Kosten einer befristeten Probebeschäftigung gem. § 46(1) SGB III erstattet werden.

Förderungsfähiger Personenkreis:

Schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte Menschen und Rehabilitanden

Höhe und Dauer:

  • Übernahme aller üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen.
  • maximal 3 Monate

Ziel:

  • Eignungsfeststellung für den Arbeitsplatz
  • dauerhafte berufliche Eingliederung

Was passiert bei vorzeitigem Ende der Probebeschäftigung?

Bei vorzeitiger Auflösung der Probebeschäftigung entstehen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Nachteile (keine Rückzahlungsverpflichtungen).