Beratung zu Qualifizierung und Förderung von Mitarbeitenden

Unsere Partner-Institutionen stellen sich vor – je nach Anliegen und aktueller Situation finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten zur persönlichen Beratung!

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Ihnen und Ihren Arbeitnehmenden attraktive Möglichkeiten, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung zu stemmen. So kann die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Für die Förderung ist unerheblich, ob die Qualifizierungen in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Sie haben Fragen zur Förderung, wünschen eine Beratung oder wollen bereits einen Antrag zur Förderung stellen? Kontaktieren Sie uns!

Hannover.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

0800 4 5555 20 (kostenfrei, Mo – Fr: 08:00 – 18:00)

Sie wollen weitere Informationen zu Beratung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Co.?

Weiterbildungsberatung bei den Kammern

Sie sind nicht sicher, welcher Kurs, welches Seminar oder welcher Lehrgang der Handwerkskammer Hannover oder der IHK Hannover für Sie oder Ihre Mitarbeitenden der Richtige ist? Sie benötigen finanzielle Unterstützung für Ihre Weiterbildung oder die Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsberatung der HWK oder die Weiterbildungsberatung der IHK!

Weiterbildung während Kurzarbeit

Nutzen Sie die Zeiten der Kurzarbeit, um Ihre Beschäftigten weiterzubilden – die Agentur für Arbeit unterstützt Sie dabei unter bestimmten Voraussetzungen mit finanzieller Förderung. Erfahren Sie mehr zu Weiterbildung während Kurzarbeit

Offene Fragen

Sollten Sie Fragen haben, für die Sie keine Antworten in unserem Onlineangebot finden, schreiben Sie uns eine Nachricht an