Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit sank im Januar im Vorjahresvergleich um 14,3 Prozent (-1.329 Personen). Im Vormonatsvergleich von Dezember auf Januar stieg sie (+484 Personen, 6,5 Prozent) auf nunmehr 7.962 arbeitslos gemeldete Personen an. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,6 Prozent. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 6,5 Prozent, im Vormonat bei 5,2 Prozent.
Im Rechtskreis SGB III (Kunden der Agentur für Arbeit) sind zurzeit 2.802 Personen arbeitslos gemeldet. Die Zahl der Arbeitslosen sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 24,8 Prozent (-925 Personen). Im Vergleich zum Vormonat bedeutet das einen Anstieg von 14,5 Prozent (+354 Personen).
Im Rechtskreis SGB II (Kunden der Jobcenter) sank die Zahl der Arbeitslosen im Vorjahresvergleich leicht auf jetzt 5.160 Personen (-404 Personen, -7,3 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat stieg die Zahl der arbeitslosen gemeldeten Personen um 2,6 Prozent (+130 Personen).
„Erfreulicherweise ist der Bestand an Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahresmonat in nahezu allen Personengruppen deutlich zurückgegangen, wohingegen gegenüber dem Dezember 2021 in fast allen Gruppen ein leichter Anstieg erkennbar ist. Allerdings ist dieser Anstieg nicht unerwartet. Er ist auf die üblichen saisonalen Schwankungen durch auslaufende befristete Verträge zum Jahresende oder witterungsbedingte Einschränkungen in den Außenberufen zurückzuführen“, sagt Ronald, Geschäftsführer der Agentur für Arbeit Heide.
Arbeitsmarktlagen in beiden Kreisen
Im Kreis Dithmarschen sind aktuell 4.095 Personen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosigkeit sank damit im Vergleich zum Januar 2021 um 13,6 Prozent (-646 Personen). Im Vergleich zum Vormonat stieg sie erneut an (+367 Personen, 9,8 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt nun bei 5,8 Prozent. Vor einem Jahr befand sie sich noch bei 6,8 Prozent, vor einem Monat bei 5,3 Prozent.
Im Kreis Steinburg liegt die Arbeitslosenzahl bei nun 3.867 Personen (-683 Personen, -15,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Im Vergleich zum Vormonat ist wie in Dithmarschen auch in Steinburg eine Steigerung zu verzeichnen, wenngleich sie geringer ausfällt (+117 Personen, 3,1 Prozent). Die Arbeitslosenquote liegt jetzt bei 5,3 Prozent. Im Dezember lag dieser Wert noch bei 5,2 Prozent, im Januar 2021 bei 6,3 Prozent.
Stellenmarkt
Im Januar teilten die Arbeitgeber dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Heide und der beiden Jobcenter Dithmarschen und Steinburg insgesamt 361 offene Arbeitsstellen mit. Das sind 42 Stellen mehr (+13,2 Prozent) als im Januar 2021 und 105 weniger als im Vormonat (-22,5 Prozent).
In Dithmarschen wurden mit 154 gemeldeten Stellen 8 mehr mitgeteilt als im Vorjahr (+5,5 Prozent) und 82 Stellen weniger als im Dezember (-34,7 Prozent).
In Steinburg wurden im Januar dem gemeinsamen Arbeitgeber-Service 207 offene Arbeitsstellen gemeldet. Dies sind 34 Stellen mehr als im Vergleich zum Vorjahr (19,7 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat ist hier allerdings ein Rückgang zu verzeichnen (-23 Stellen, -10,0 Prozent).
Die im Januar gemeldeten Stellenangebote stammen größtenteils aus dem Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, der Zeitarbeitsbranche und dem verarbeitenden Gewerbe.
„Die Entwicklung des Stellenmarkts ist weiterhin solide. Im Vergleich zum Januar 2020 – also noch vor dem ersten Lockdown – haben wir zwar etwas an Boden verloren. Aber im Vergleich zu 2021 können wir bei der Meldung von freien Stellen ein Plus von ca. 13 Prozent verzeichnen. Trotz aller pandemiebedingen Widrigkeiten und Engpässe spricht also einiges für eine weiterhin positive Stimmung der hiesigen Betriebe“, sagt Geist.
Kurzarbeit
Im Januar zeigten 56 Betriebe Kurzarbeit neu an. Damit sind im Vergleich zu Januar 2021 die Anzeigen deutlich zurückgegangen (-213, -79,2 Prozent). Insgesamt wurden im Zusammenhang mit der Corona-Krise seit März 2020 von 3.791 Unternehmen für 34.478 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. 2.101 der Anzeigen für 19.348 Beschäftigte entfielen davon auf den Kreis Dithmarschen und 1.674 Anzeigen für 15.010 Beschäftigte auf den Kreis Steinburg.
Wichtig ist: Es handelt sich hierbei nur um die Anzeigen auf Kurzarbeit. Ob diese tatsächlich auch zu Kurzarbeit führen, kann erst nach Abrechnung des Kurzarbeitergeldes durch den Betrieb ausgewertet werden. Die Betriebe haben für die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes drei Monate Zeit.