Jeder Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer kann sich frühestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss sich jeder arbeitslos melden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Arbeitslosmeldung ist die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Betroffene Arbeitslosengeld erhalten können.
Die Agentur für Arbeit ermöglicht neben der persönlichen Arbeitslosmeldung auch die flexible orts- und zeitunabhängige Online-Arbeitslosmeldung.
Um diese durchführen zu können ist ein Ausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein Smartphone oder Kartenlesegerät notwendig. Je nachdem welchen Ausweis Kundinnen und Kunden besitzen, wird zusätzlich die ‚AusweisApp2‘ benötigt. Dies ist beim neuen Personalausweis, beim elektronischen Aufenthaltstitel und bei der eID-Karte (nach dem eID-Karte-Gesetz) der Fall. Eine länderspezifische Identifizierungssoftware wird bei Online-Ausweisen eines EU-/ EWR Mitgliedslandes) benötigt.
Die Identifizierung erfolgt dann mittels einer PIN, die Interessierte über das zuständige Bürgeramt erhalten.
Diejenigen, die die Online-Arbeitslosmeldung nutzen, können direkt im Anschluss einen Wunschtermin für ein persönliches Beratungsgespräch bei ihrer Agentur für Arbeit buchen.
Weitere hilfreiche Informationen zur Online Arbeitslosmeldung und Ausweis-App sind hinter diesem QR-Code zu finden: