Nach dem Grundgesetz ist die Integration behinderter Menschen eine gesellschaftliche Aufgabe, die jeden betrifft ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", Artikel 3 GG). Ziel einer beruflichen Integration ist, eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Viele behinderte Menschen sind durch ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen in der Lage, sich zu etablieren. Fakt ist, dass Menschen mit Behinderungen nach der Integrations- und Orientierungsphase in den meisten ihrer beruflich zugewiesenen Arbeitsbereiche voll leistungsfähig sind und Ihr Unternehmen bereichern. Damit die dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft gelingt, ist die finanzielle Förderung durch eine Reihe von Gesetzen sichergestellt.
Ihr gemeinsamer Arbeitgeber-Service Westholstein ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Fragen rund um die Beschäftigung haben.
Um den Bedarf einer behindertengerechten Ausrüstung eines Arbeitsplatzes zu ermitteln, arbeiten wir eng mit dem Technischen Berater der Agentur für Arbeit zusammen.
Termine können gerne auch für einen Besuch vor Ort vereinbart werden.