Chancen durch Qualifizierung und Weiterbildung

Informationen für unsere Netzwerkpartner und Kundinnen und Kunden
 

Mit dieser Bildungszielplanung erhalten die Bildungsträger einen Eindruck, welche Bildungsziele für den lokalen Arbeitsmarkt von Bedeutung sind.

Sie ist eine Einladung an Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen, sich mit Weiterbildungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen und bei Fragen zu einer möglichen Förderung auf die Agentur oder das Jobcenter vor Ort zuzugehen.

Ab 01.01.2025 steht ausschließlich "mein NOW" für die Suche nach Weiterbildungsangeboten zur Verfügung.
Auch die Bildungsangebote für Umschulungen, Teilqualifizierungen sowie Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen sind über „mein NOW“ zugänglich. 
Ein Überblick zu Förderungen von Umschulungen und Teilqualifizierungen wird in "mein NOW" ebenfalls dargestellt.
Finden Sie heraus, welche Förderungen für Sie infrage kommen. Nutzen Sie dafür den Fördernavigator von „mein NOW“. 
Das nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung liefert Ihnen Suchergebnisse zu Förderungen der Bundesagentur für Arbeit und Förderungen von anderen Stellen. 
Förderungen finden
 

Anbieter von Bildungsmaßnahmen können in mein NOW ihre Bildungsangebote erfassen und veröffentlichen. Informationen zum Thema Zulassung finden Sie hier.

Qualifizierungssuchende können mein NOW nutzen, um passende Qualifizierungsangebote zu finden. Im Vorfeld steht ihnen das Selbsterkundungstool New Plan zur Verfügung. Mit diesem können sie herausfinden, in welchen Bereichen eine Kompetenzerweiterung angezeigt erscheint. Informationen zum Thema Berufliche Weiterbildung finden Sie hier. Für Beschäftigte und Wiedereinsteigende ist unsere Berufsberatung im Erwerbsleben unter dieser Email-Adresse zu erreichen: Ludwigshafen.Beratung4.0@arbeitsagentur.de

Arbeitgeber können mein NOW nutzen, um für ihren Betrieb passende Qualifizierungsangebote oder mögliche Bildungsträger zu finden. Informationen zum Thema Weiterbildung von Beschäftigten gibt es hier.

Weitere Rechercheangebote für Qualifizierungsangebote speziell in Baden-Württemberg finden sich auch unter www.fortbildung-bw.de sowie unter www.kompenex-bw.de.

 

Ausrichtung und Schwerpunkte der Weiterbildungsförderung

Die Steuerung der Weiterbildungsförderung nach dem Sozialgesetzbuch Dritter Teil (SGB III) und dem Sozialgesetzbuch Zweiter Teil (SGB II) erfolgt über die Bildungszielplanung und die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Diese werden von den Fachkräften der Agentur für Arbeit und der Jobcenter nach Feststellung eines konkreten Qualifizierungsbedarfs und unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zielgerichtet im Hinblick auf eine schnellstmögliche und möglichst dauerhafte berufliche Integration ausgestellt (§ 7 SGB III). Die Ausgabe des Bildungsgutscheines ist daher stets Ergebnis einer Einzelfallentscheidung. Sie ist abhängig von der im Rahmen des Profilings festgestellten Notwendigkeit der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bereich des SGB II in Kraft. Insbesondere betrifft dies die Förderung von Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Leistungen zur beruflichen Weiterbildung sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben wechselt von den Jobcentern (JC) zur Agentur für Arbeit (AA). Damit soll die Förderung effizienter gestaltet und besser auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt werden.
Weitere Informationen und eine detaillierte Erklärung finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/informationen-fuer-bildungstraeger_ba049441.pdf

Inhaltlich spiegelt die Bildungszielplanung den aktuellen Qualifikationsbedarf des Marktes wieder. Bei der Planung der Bildungsziele wurde sowohl das Kundenpotenzial der Agentur und der Jobcenter, als auch die mittelfristige regionale Arbeitsmarktentwicklung berücksichtigt. Sie soll insbesondere der Vermeidung oder Reduzierung eines Fachkräftemangels dienen und sich an den Weiterbildungsanforderungen im Rahmen der Digitalisierung (Arbeiten 4.0) orientieren. Außerdem soll die gleichberechtigte Teilhabe aller Zielgruppen gefördert werden (z. B. Förderung von Frauen in MINT-Berufen), insbesondere auch im Hinblick auf Teilzeitkräfte.

Die Ausrichtung der „Beschäftigtenförderung“ orientiert sich an den Inhalten der Bildungszielplanung 2025. Das Programm wird vorrangig eingesetzt für Maßnahmen, die zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation oder einem anerkannten Berufsabschluss führen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird die berufliche Weiterbildungsförderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Ermöglichen von Erweiterungsqualifizierungen flexibilisiert. Die Weiterbildungsförderung wird für Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt werden können, oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht werden, oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, ausgebaut. Das Gesetz schafft für Beschäftigte einen erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße, insbesondere im Hinblick auf den Wandel der Kompetenzanforderungen (Upskilling).

Im Rahmen des digitalen Wandels ist der Erwerb von Kompetenzen im digitalen Bereich ein sehr wichtiges Thema, das für die Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Daher unterstützen wir Qualifizierungen von der digitalen Grundbildung, über den Bereich des „Upskillings“ bis hin zu komplexen fachbezogenen Themen, wie z.B. 3D-Druck, Building Information Modelling, AR/VR-Technologien, IKT-Technologien, KI-Programmierung, Data-Mining-Tools, usw.

Aufgrund eines überdurchschnittlich hohen Anteils arbeitsloser geringqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem zu erwartenden weiteren Abbau von Arbeitsplätzen für Hilfskräfte, ist es weiterhin Ziel insbesondere jungen Menschen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren im Rahmen der Initiative „Werde Zukunftsstarter – mit einer Ausbildung, die dich weiterbringt“, das Nachholen eines Berufsabschlusses zu ermöglichen (auch in Teilzeit). Es werden Qualifizierungen mit Kinderbetreuung benötigt, sowie mit Anteilen von berufsbezogenem Deutsch (von Niveau A1 zu B1) und dem Erwerb des Führerscheins Kl. B, insbesondere im gewerblich-technischen Bereich und Pflege, Garten- und Landschaftsbau, sowie für Hausmeisterdienste. Die Aspekte Gesundheitsförderung / Gesundheitsprävention sind im Handeln mit dieser Personengruppe ebenfalls von Bedeutung.

Eine betriebliche Einzelumschulung (in Voll- und Teilzeit) ist zur Erlangung eines Berufsabschlusses stets bevorzugt vor einer überbetrieblichen Maßnahme zu nutzen.

Eine Förderung der beruflichen Weiterbildung ist grundsätzlich nur möglich, wenn der entsprechende Lehrgang nach den Anerkennungs- und Zulassungsverfahren (AZAV) zertifiziert ist. Nähere Informationen finden Sie hier:  Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung

Gefördert werden Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen. Gewünscht sind hierbei modulare Angebote von Bildungsträgern mit flexiblem Eintritt zum Erreichen einer hohen zeitlichen, sowie inhaltlichen Passgenauigkeit.

Lernformen: Weiterbildungen mit Präsenz beim Bildungsträger oder Blended Learning (Kombination aus Präsenzveranstaltung und E-Learning) sind grundsätzlich gegenüber Fernunterrichten zu bevorzugen. Die Lernform sollte bei vorliegender Eignung jedoch auf die persönlichen Umstände des/der einzelnen passend gewählt werden. Bei der Zertifizierung von Bildungsangeboten ist die (im Bedarfsfall evtl. notwendige) Durchführung in hybrider Form zu ermöglichen (in Teilen auch digital im „virtuellen Klassenzimmer“, wo es keiner Präsenz bedarf).

Die Eignung für eine geplante Maßnahme ist dem Grunde nach vor Beginn jeder Maßnahme durch die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft einzuschätzen. Zur Eignungsabklärung kann eine Begutachtung durch den ärztlichen oder berufspsychologischen Dienst der Agentur für Arbeit, sowie ggfls. notwendigen externen Prüfstellen stattfinden. Es obliegt im Einzelfall der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft, ob dies zur Eignungseinschätzung erforderlich ist. Regeln gesetzliche oder sonstige Bestimmungen Eignungskriterien, sind diese zwingend im Vorfeld zur Maßnahme zu prüfen.

Grundsätzlich sind in Abgrenzung zur Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter weitere gesetzliche Bestimmungen und Fremdkostenträger zu berücksichtigen. 

Eine Förderung über FbW (Bildungsgutschein) geht einer Förderung über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-Maßnahme zur Aktivierung beruflicher Eingliederung / MAT) grundsätzlich vor. AVGS MAT sind für individuelle Hilfen z.B. Coaching / Bewerbungsunterstützung zu verwenden.