Menschen mit Behinderungen sind hoch motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - ein stilles Potenzial, denen mit Blick auf den hohen Fachkräftebedarf mehr Aufmerksamkeit zukommen muss.
Denn Vielfalt im Betrieb hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen - sie steigert die soziale Kompetenz aller Beschäftigten, fördert Teamarbeit und ermöglicht innovative und unkonventionelle Lösungen.
Neben einer Probebeschäftigung im Betrieb / Unternehmen kann die Eingliederung mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt (EGZ) gefördert werden.
Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Fördermöglichkeiten für Sie als Arbeitgeber.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskraefte-mit-behinderungen
Die Ausgleichsabgabe
Betriebe ab 20 Mitarbeiter haben eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, wenn sie weniger als 5% schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen.
Die gesetzliche Meldefrist über die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter/-innen ist jedes Jahr zum 31.3. für das vergangene Jahr.
Sie haben Fragen zur Ausgleichsabgabe?
Der Operative Service der Agentur für Arbeit steht Ihnen montags bis freitags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 gerne zur Verfügung.
Inklusion geht uns alle an!
Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichermaßen die Möglichkeit haben am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das ist eine Aufgabe für uns alle und kann nur funktionieren, wenn es auch im (Arbeits-)Alltag gelebt wird.
Weitere Informationen rund um das Thema Inklusion finden Sie hier
https://www.arbeitsagentur.de/m/inklusion/