Bei einer Externenprüfung hat der ungelernte Arbeitnehmer die Möglichkeit, die langjährige Erfahrung in einem ausgeübten Beruf zu nutzen und mithilfe der Externenprüfung zu einem Berufsabschluss zu gelangen. Wir unterstützen die Arbeitnehmer bei den Kosten des anfallenden Vorbereitungskurses. Die Berufserfahrung muss in diesem Fall mindestens das 1,5-fache des gewünschten Ausbildungsberufes betragen.