Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Jeder Mensch soll die Chancen, die der Arbeitsmarkt bietet, nutzen können. Niemand soll wegen des Geschlechts oder wegen familiärer Aufgaben benachteiligt werden. Für diese Ziele setzt sich in der Agentur für Arbeit Herford Annette Budzynski, die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, ein.
Sie berät und unterstützt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.