Ferien sind eine Auszeit vom Alltag – auch für Arbeitslose. Jedoch gibt es hier ein paar wichtige Regelungen zu beachten. Denn jeder Arbeitslose ist dazu verpflichtet, täglich unter seiner Anschrift erreichbar zu sein. Wer trotzdem mit der Familie oder Freunden einige Tage ausspannen möchte, muss deshalb rechtzeitig die Zustimmung der zuständigen Agentur für Arbeit einholen. Der sogenannte „Antrag auf Ortsabwesenheit“ ist dabei kurz vor Urlaubsantritt unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder über die Kunden-App der Arbeitsagentur unter „sonstige Veränderungsmeldung“ zu stellen. Alternativ ist dies auch telefonisch unter 0800 4 5555 00 möglich.
Bewilligt wird der Antrag in der Regel, wenn keine Beeinträchtigung der Vermittlungsaussichten zu erwarten ist. Wer ohne Genehmigung wegfährt muss allerdings mit einer Rückforderung des Arbeitslosengelds rechnen.
Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit von längstens sechs zusammenhängenden Wochen zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur für 21 Tage im Jahr inkl. Wochenenden und Feiertagen gezahlt werden. Bei einer mehr als sechswöchigen Reise besteht für die gesamte Zeit der Reise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Alle Informationen sind auch online unter www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-umzug-reisen_ba035665.pdf zu finden.
Urlaubsregelung für Arbeitslose
Wichtige Informationen zur Urlaubsregelung
19.06.2024 | Presseinfo Nr. 106