Wichtig ist, dass die Ausbildung betrieblich oder außerbetrieblich in einem anerkannten Ausbildungsberuf stattfindet. Zudem darf der/die Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen. Grund hierfür kann eine zu weite Entfernung zur Ausbildungsstätte sein (mehr als zwei Stunden Fahrzeit). Die Entfernung ist jedoch unerheblich bei volljährigen Auszubildenden, die mit einem Partner/einer Partnerin zusammenwohnen – egal ob verheiratet oder nicht. Gleiches gilt auch für volljährige Auszubildende, die bereits ein Kind haben.
Bei der Berufsausbildungsbeihilfe errechnet sich der Bedarf für den Lebensunterhalt und die Ausbildung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. So wird etwa das Einkommen des Auszubildenden angerechnet, aber auch das Einkommen der Eltern und gegebenenfalls des/der (Ehe)Partner*in. Schnell, einfach und unverbindlich kann unter www.babrechner.arbeitsagentur.de geprüft werden, ob ein Anspruch besteht und sich ein Antrag lohnt. Weitere Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe gibt es unter www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Hier kann auch gleich online der Antrag gestellt werden. Alternativ können die Antragsunterlagen unter 0 800 4 5555 00 angefordert werden.
Eine Ausbildung darf nicht am Geld scheitern
Eine qualifizierte Ausbildung ist für das weitere Berufsleben immens wichtig. Mitunter stehen dieser jedoch finanzielle Probleme im Wege – insbesondere, wenn eine eigene Wohnung finanziert werden muss. Genau hier unterstütz die Agentur für Arbeit mit der Berufsausbildungsbeihilfe.
09.08.2024 | Presseinfo Nr. 139