Kindergeld nach der Schule

Das aktuelle Schuljahr geht zu Ende. Viele Eltern sind nun unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

05.07.2022 | Presseinfo Nr. 23

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch
nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen,
zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein
Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos
weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens
vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.


Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie
anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller
Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann
Kindergeld gezahlt werden.


Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für
ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen
Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer
Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines
Nachweises über die Bewerbungsbemühungen, den Ausbildungs- oder Studienbeginn
oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung
bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer,
die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die
Zahlungen aufrechterhalten werden.


Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine
unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der
Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit
arbeitsuchend melden.


Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online-Angebot unter
www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungsoder
Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die
Familienkasse übermittelt werden.


Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter
0800 4 5555 30 erreichbar.