Eine Weiterbildung kann aber auch die Tür zu neuen beruflichen und finanziellen
Perspekiven aufstoßen. Das gilt zum Beispiel für Aufstiegsqualifizierungen wie den
Meister, die Technikerin oder auch kaufmännisch ausgerichtete Abschlüsse, die eine
Berufsausbildung voraussetzen.
Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit bietet daher am Montag,
12. Dezember, 17:00 Uhr, im Rahmen einer Online-Veranstaltung einen Überblick
über Aufstiegsqualfizierungen in den Berufsfeldern Metall, Handwerk und Technik
an. Inhaltlich geht es in der etwa eineinhalbstündigen Veranstaltung um die
unterschiedlichen Richtungen im Rahmen einer Aufstiegsqualifzierung und um die
jeweiligen Zugangsvoraussetzungen. Die Berufsberaterinnen im Erwerbsleben
bieten einen Überblick, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und benennen
weitere institutionelle Ansprechpartner. Darüber hinaus zeigen sie, wie Interessierte
sich einen Überblick über die beruflichen Bildungsangebote und die jeweiligen
Bildungsträger verschaffen können.
Besonders eindrücklich dürfte die Beschreibung eines Absolventen sein, der von
seiner eigenen Aufstiegsqualifizierung berichtet. Weitere Fragen beantworten die
Berufsberaterinnen gerne im Rahmen der Veranstaltung oder auch in individuellen
vereinbarten Einzelgesprächen.
Die Veranstaltung ist für Teilnehmende kostenfrei und findet online via Skype statt.
Interessierte erhalten vor der Veranstaltung den Einwahllink per E-Mail zugeschickt,
daher ist eine Anmeldung notwendig: Entweder per E-Mail an
Hannover.BBiE@arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 0511 919-8088.
Weitere Informationen der Berufsberatung im Erwerbsleben gibt es im Internet
unter www.BBiE.info.
Aufstiegsqualifizierungen für Berufe in den Bereichen Metall, Handwerk und Technik
Berufsberatung ist längst ein Angebot der Agentur für Arbeit geworden, das nicht nur
von Jugendlichen wahrgenommen wird. Berufliche Weiterbildung wird zunehmend
für Beschäftigte wichtiger, gerade in Berufsfeldern, die stark von Veränderungen
betroffen sind und in denen es gilt, mit den Neuerungen Schritt zu halten.
05.12.2022 | Presseinfo Nr. 37