Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ finanziell unterstützt werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse wie beispielsweise die zum/zur Meister/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in.
Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.
In der Regel wird folgendes erwartet: eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis. Auch Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiums, Studienabbrecher/innen beziehungsweise Abiturientinnen und Abiturienten können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit zinsgünstigen Darlehen. Förderfähig sind auch Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt sowie - bei Alleinerziehenden - die Kosten für eine Kinderbetreuung während der Fortbildung. Wird ein Vollzeitlehrgang besucht, kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen, einen Förderrechner sowie Adressen der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung finden Sie auf der Webseite zum Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich an die Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG:
0800 622 36 34 (gebührenfrei)
Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG.
Industrie - und Handelskammer Hannover, Geschäftsstelle Hildesheim
Fortbildungsprüfungen - IHK Hannover
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- Eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren (zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn)
- Ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
- Kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich
- Es wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung
Wie sieht die Förderung aus?
Wer gefördert wird, erhält monatliche Stipendienbeträge und Büchergeld. Auch eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren kann gewährt werden. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist damit unabhängig vom Einkommen. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.
Gut zu wissen: Es gibt eine Vielzahl von weiteren Stipendien, die eine berufliche Weiterbildung unterstützen. Im Stipendienlotsen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können Sie danach suchen.
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Daneben ist die besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein.
Gut zu wissen: Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie höchstens 24 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) können bis zu 3 Jahre hinzugerechnet werden.
Art der Förderung
Innerhalb des Förderzeitraums können Sie Zuschüsse für die Weiterbildung beantragen. Das bedeutet, dass Sie bei den Kosten der Weiterbildung einen Eigenanteil leisten müssen.
Gut zu wissen: Es gibt eine Vielzahl von weiteren Stipendien – im Stipendienlotsen können Sie danach suchen.